Bankvollmacht

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Eine Bankvollmacht ist eine Ermächtigung, die eine Person zur Verfügung stellt, um einer anderen Person die Befugnis zu geben, Transaktionen in ihrem Namen auf Konten oder Dienstleistungen, die mit solchen Konten verbunden sind, vorzunehmen. Eine Bankvollmacht kann verwendet werden, um den Zugang zu Bankkontosalden und -transaktionen für eine Person zu erleichtern, die vorübergehend physisch oder mental nicht in der Lage ist.

Reichweite

Bankvollmachten können inhaltlich und zeitlich begrenzt oder unbegrenzt sein. Auf diese Weise lassen sie sich bei Bedarf auf konkrete Aktionen wie eine einzelne Überweisung, Abhebung oder die Einrichtung oder Kündigung eines Dauerauftrags beschränken. So kann eine Person beispielsweise eine andere dazu bevollmächtigen, eine bestimmte Geldsumme abzuheben oder eine Überweisung zu tätigen. Unabhängig von den festgelegten Bedingungen kann die bevollmächtigende Person eine Vollmacht jederzeit widerrufen.

Unbegrenzte Vollmachten gelten auch über den Tod der bevollmächtigenden Person hinaus. Auch unbegrenzte Vollmachten haben gewisse gesetzlich festgehaltene Grenzen. Die bevollmächtigte Person darf keine andere Personen bevollmächtigenden. Weiterhin kann sie im Namen der bevollmächtigenden Person keine Konten eröffnen, schließen oder anderen Personen überschreiben. Auch Kreditverträge darf sie nicht abschließen, sie kann aber einen vorhandenen Dispositionskredit ausschöpfen.

Die Ehe oder eine rechtlich gleichgestellte Partnerschaft begründet nicht automatisch eine Vollmacht. Es ist also nicht möglich, ohne Weiteres für die andere Person Transaktionen vorzunehmen. Die Bankvollmacht muss immer noch explizit erteilt werden. Oft verlangen Banken eine Vollmacht in Schriftform mit handschriftlicher Unterschrift. Oft muss eine Kopie des Personalausweises oder eines anderen Ausweisdokumentes beigefügt sein, damit die Unterschrift bestätigt werden kann.

Überblick

  • Wer? Jede geschäftsfähige Person kann eine andere geschäftsfähige Person bevollmächtigen.
  • Wie? Die Erteilung der Bankvollmacht ist eine einfache Willenserklärung, unterliegt also keinem gesetzlichen Formerfordernis. Sie kann im Prinzip also auch mündlich erfolgen. Trotzdem ist es sinnvoll, die Vollmacht schriftlich zu erteilen.
  • Was? Die bevollmächtigte Person darf alle Handlungen ausführen, die in der Bankvollmacht bestimmt sind. Ist die Vollmacht nicht näher eingegrenzt, gilt sie uneingeschränkt. In diesem Fall darf die bevollmächtigte Person jede Transaktion ausführen, mit Ausnahme der Eröffnung, Schließung und Übertragung von Konten sowie dem Abschließen von Kreditverträgen.
  • Wann? Bankvollmachten sind eine sinnvolle Idee, wenn man aus gesundheitlichen oder anderen Gründen selbst keine Bankgeschäfte tätigen kann. Weil sie über den Tod hinaus gelten können, sollte man auch beim Verfassen eines Testamentes Bankvollmachten erteilen. Das macht den Hinterbliebenen Vieles einfacher.