Bürgerkonto

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Das Bürgerkonto geht auf die Idee zurück, dass für das wirtschaftliche Leben in Deutschland ein Konto inklusive der Möglichkeit zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlverkehr unverzichtbar ist.

Die Sparkassen verpflichten sich daher, jeder Geschäftsperson innerhalb ihres jeweiligen Geschäftsgebietes ein Konto anzubieten: Das Bürgerkonto (manchmal auch schlicht Guthabenkonto genannt).

Bei diesem Konto handelt es sich um ein reines Guthabenkonto. Es bietet also keinen (optionalen) Überziehungsrahmen. Es verfügt jedoch über alle anderen typischen Merkmale eines Girokontos und ermöglicht bargeldloses Bezahlen mit einer Karte, Überweisungen, Daueraufträge und mehr. Damit ist es also auch für den Empfang von Gehalt und die Begleichung der Miete oder anderer Verpflichtungen geeignet.

Für ein Bürgerkonto können die Sparkassen den potenziellen Kunden nur aus wirklich gewichtigen Gründen ablehnen, sodass hier denjenigen die Möglichkeit zu einem Konto gegeben wird, die andernfalls häufig abgelehnt würden – etwa mangels Bonität oder aus anderen Gründen.