Disagio

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Unter einem Disagio versteht man eine Summe, die vom Nennwert eines Darlehens, eines Wertpapiers oder dem Kurs einer Währungseinheit abgezogen wird. Weil das Disagio den tatsächlichen Darlehensbetrag oder den tatsächlichen Wert eines Wertpapiers bedingt, beeinflusst es den Effektivzins des Darlehens und die Rendite des Wertpapiers. Der Emittent einer Anleihe behält häufig ein Disagio ein, weil sie dann attraktiver wird. Dies ist aber nur bei Anleihen erlaubt, nicht bei Aktien. Ein Darlehen mit Disagio hat den Vorteil, dass sich die Ratenzahlung verringert.

Funktionsweise

Bei Darlehen stellt das Disagio im Prinzip einen Vorschuss auf die später zu erfolgende Rückzahlung dar. Wird beispielsweise ein Kredit über 1000 mit einem Disagio von neun Prozent vergeben, werden 90 Euro einbehalten und nur 910 Euro ausbezahlt. Das Disagio wird mit den Raten verrechnet. Auf diese Weise ist es möglich, die Höhe der Ratenzahlungen, mit denen das Darlehen getilgt wird, zumindest für einen gewissen Zeitraum zu reduzieren.

Das Disagio führt also zu einem niedrigeren Nominalzins. Die exakte Berechnung dieses verbilligten Zinssatzes ist in der Preisangabenverordnung geregelt. Die Berechnung ist jedoch sehr kompliziert. Um sie nachzuvollziehen, sind Kenntnisse in Finanzmathematik erforderlich. Weil die aber nicht ohne Weiteres vorausgesetzt werden können, muss oft auch der Effektivzins angegeben werden. Dieser berücksichtigt sämtliche Zahlungen, die im Hinblick auf ein Darlehen zu leisten sind, also auch Bearbeitungsgebühren und andere Einflüsse, und lässt sie bei der Berechnung mit einfließen. Das Disagio ist also beim Effektivzins mit eingerechnet.

Rechtliches

  • Wird der Darlehensvertrag vorzeitig gekündigt, besteht ein Anspruch auf die anteilige Rückzahlung des Disagios. Dies wird damit begründet, dass der Rechtsgrund des unverbrauchten Disagios wegfällt. Der BGH hat diese Auffassung in seiner Rechtsprechung mehrfach bestätigt.
  • Der Anspruch besteht nicht, wenn der Darlehensvertrag einseitig gekündigt wird, etwa wegen Zahlungsausfall. Das Disagio wird hier mit den ausstehenden Verbindlichkeiten verrechnet.
  • Wenn ein Kredit mit Disagio für einen Hausbau oder -kauf vergeben wird, kann das Disagio als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, sofern die Immobilie gewerblich genutzt wird.