Der Effektivzins ist ein Zinssatz, der alle Kosten berücksichtigt, die anfallen, wenn man ein Darlehen aufnimmt oder Geld ausleiht, einschließlich der Kosten, die durch zusätzliche Faktoren verursacht werden. Der effektive Zinssatz beinhaltet auch andere Kosten wie Vermittlungsgebühren, Provisionen und sonstige Gebühren. Er gibt eine vollständige Vorstellung davon, was es letztlich kostet, ein Darlehen aufzunehmen oder Geld zu investieren.
Berechnung
Der Effektivzins ist der Zins, den die darlehensnehmende Seite für eine Kreditaufnahme zahlt. Er schließt aber mehr als nur die Zeit der Kreditkosten ein. Er enthält auch Gebühren wie z.B. Bearbeitungsgebühren, die von gebender Seite für die Vergabe von Krediten verlangt werden können. Der Effektivzins ist somit ein genaues Abbild dessen, was ein Darlehen letztlich kostet. Zur Berechnung des Effektivzinses muss man zunächst die vollständigen Kreditkosten ermitteln.
Dies geschieht mit folgender Formel:
- [(Kreditbetrag x Zinssatz in % x Laufzeit in Monaten) geteilt durch (100 x 12)] + [(Kreditbetrag x Bearbeitungsgebühr in %) geteilt durch 100]
Dann kann man mit folgender Formel den effektiven Jahreszins berechnen:
- (Kreditkosten x 12 x 100) geteilt durch (Kreditbetrag x Laufzeit in Monaten)
Die tatsächlich zu bezahlende Monatsrate ergibt sich aus folgender Berechnung:
- (Kreditbetrag + Kreditkosten) geteilt durch die Laufzeit in Monaten
Rechtslage
Die Preisangabenverordnung verpflichtet dazu, den effektiven Jahreszins anzugeben. Wenn der Darlehensvertrag flexible Bedingungen vorsieht, wie eine Zinsbindungsfrist oder variable Zinsen, muss der anfängliche effektive Jahreszins angegeben werden. Für Kontokorrentdarlehen wie dem Dispositionskredit ist die Angabe nicht erforderlich, wenn neben den üblichen Darlehenszinsen keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt werden und die Abrechnung im Vierteljahresrhythmus oder häufiger erfolgt.