Einlagensicherung

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Die Einlagensicherung ist ein Regelsystem, das helfen soll, Bankguthaben vor Insolvenz und Misswirtschaft durch Banken zu schützen. Die Einlagensicherung stellt sicher, dass im Falle einer Bankinsolvenz Einlagen bis zu einem bestimmten Betrag zurückgezahlt werden können. Eine Garantie erfolgt von Regierungsbehörden oder speziellen Sicherheitseinrichtungen. Sie gewährleistet, dass die Bank die Kundeneinlagen, die sie hält, auch abdeckt.

Rechtslage

Im Falle einer Bankinsolvenz besteht Anspruch auf die Rückzahlung der Einlagen innerhalb von sieben Arbeitstagen. Die Rückzahlung muss schriftlich eingefordert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die betreffende Bank einem europäischen System zur Einlagensicherung angehört. In diesem Fall sind die Einlagen bis zu einer Höhe von maximal 100.000 Euro abgesichert, wenn sie in einer Form eingezahlt werden, die als Einlage gilt. Dazu gehören:

  • Tagesgelder
  • Festgelder
  • Sparbücher
  • Die meisten Formen von Sparverträgen

Nicht inbegriffen sind Aktien und Anleihen.

Weitere Sicherungsmaßnahmen

Zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung haben viele Banken weitere Vorkehrungen getroffen, um die ihnen anvertrauten Vermögenswerte zu schützen. Die Volks- und Raiffeisenbanken, sowie Sparkassen, ebenso wie die öffentlichen Banken haben beispielsweise das Prinzip der Institutssicherung etabliert, das verhindern soll, dass eine Bank überhaupt zahlungsunfähig wird. Droht die Insolvenz eines der abgesicherten Mitglieder, haften alle eingebundenen Banken für deren Verbindlichkeiten in Gemeinschaft. Das hat den Vorteil, dass über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus Einlagen in nahezu unbegrenzter Höhe garantiert sind.

Die privaten Geldinstitute sind außerdem über den Europäischen Fonds zur Einlagensicherung abgesichert. Die Höhe der Absicherung bemisst sich in diesem Fall nach dem Eigenkapital der Banken. Ab 2025 sollen die abgesicherten Beträge sukzessive gesenkt werden.