EZB

308

Die Europäische Zentralbank besteht seit 1998 und ihre primäre Aufgabe als Hauptakteur der europäischen Geldpolitik mit Blick auf die Gemeinschaftswährung liegt in der Wahrung der Preisstabilität im Euroraum.

Es handelt sich bei ihr um eine unabhängige Zentralbank, mit einer eigenständigen Rechtspersönlichkeit nach dem Völkerrecht. Sie ist Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), zu dem außerdem die nationalen Zentralbanken der 27 Mitgliedsstaaten gehören.

Ihr Hauptsitz befindet sich in Frankfurt am Main und sie supranationale Institution ist formal ein EU-Organ.

Seit 2019 ist die Französin Christine Lagarde Präsidentin der Zentralbank. Diese wird auf eine Amtszeit von acht Jahren gewählt, wobei eine Wiederwahl grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Zuständigkeiten der EZB

  • Festlegen und die Durchführung der europäischen Geldpolitik.
  • Ausgabe der Euro Banknoten.
  • Verwaltung von Währungsreserven aller Mitgliedsstaaten.
  • Devisengeschäfte.
  • Zudem berät sie die Europäische Gemeinschaft und nationale Behörden und ist außerdem daran beteiligt, funktionierende Zahlungssysteme innerhalb der EU zu gewährleisten.