Inhaltsübersicht:
Das Wichtigste in Kürze
Was beinhaltet eine Geeignetheitserklärung?
Die Geeignetheitserklärung enthält Informationen zur Anlageberatung, einschließlich der Eignung der empfohlenen Finanzprodukte für den Kunden und den Zielen der Anlagestrategie. Alles Weitere erfährst Du hier…
Was sind die Hauptelemente einer Geeignetheitserklärung?
Die Hauptelemente sind die Beschreibung der Anlageberatung, die Einschätzung der Eignung der Finanzprodukte und die Unterschrift des Kunden und des Beraters. Mehr dazu hier…
Wer muss eine Geeignetheitserklärung unterschreiben?
Sowohl der Kunde als auch der Anlageberater müssen die Geeignetheitserklärung unterschreiben, um die Zustimmung zu den vorgeschlagenen Anlagestrategien und -produkten zu dokumentieren. Mehr darüber hier…
Die Geeignetheitserklärung ist ein wichtiges Dokument im Rahmen der Anlageberatung, da sie sicherstellt, dass die empfohlenen Finanzprodukte und Anlagestrategien den Bedürfnissen und Zielen des Kunden entsprechen. In diesem Beitrag erfährst Du, welche Informationen in der
Geeignetheitserklärung enthalten sind, wer sie unterschreiben muss und welche Pflichten Bankberater haben. Du erhältst auch Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Geeignetheitserklärung.
Geeignetheitsprüfung: Definition und Bedeutung
Per Definition ist die Geeignetheitsprüfung ist ein zentrales Element im Prozess der Anlageberatung und stellt sicher, dass Du als Anleger von maßgeschneiderten Empfehlungen profitierst. Dieses rechtlich verbindliche Dokument hat für Dich und Deinen Anlageberater gleichermaßen Bedeutung und sollte aufmerksam geprüft werden. In diesem Abschnitt werfen wir einen genaueren Blick auf die Definition der Geeignetheitsprüfung und deren Bedeutung für Deine langfristige Finanzplanung.
Ziel der Geeignetheitserklärung
Die Geeignetheitserklärung ist ein Instrument, das im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für Anlageberater eingeführt wurde. Ihr Hauptziel besteht darin, die Interessen der Anleger zu schützen, indem sichergestellt wird, dass die empfohlenen Anlageprodukte und -strategien tatsächlich den persönlichen Zielen, der Risikobereitschaft und den finanziellen Umständen des Anlegers entsprechen.
Inhalt und Struktur der Geeignetheitserklärung
Die Geeignetheitserklärung beinhaltet im Allgemeinen folgende Informationen:
- Die finanziellen Ziele des Anlegers: Diese Ziele können langfristige Vorsorge, Kapitalaufbau, Vermögenssicherung oder regelmäßige Erträge umfassen.
- Die Risikobereitschaft des Anlegers: Hier wird die individuelle Risikotoleranz ermittelt und festgehalten, um sicherzustellen, dass die empfohlenen Anlagen in Einklang mit der Risikobereitschaft des Anlegers stehen.
- Die persönlichen Umstände des Anlegers: Zu den persönlichen Umständen zählen unter anderem das Alter, die finanzielle Situation, die Berufstätigkeit und die familiäre Situation. Diese Faktoren beeinflussen die Anlageentscheidungen und sind für die Erstellung einer maßgeschneiderten Anlagestrategie von großer Bedeutung.
- Die empfohlenen Anlageprodukte und -strategien: Hier werden die konkreten Anlageempfehlungen aufgeführt, die der Berater für den Anleger vorschlägt. Diese Empfehlungen sollten auf den zuvor ermittelten Zielen, der Risikobereitschaft und den persönlichen Umständen basieren.
- Die Begründung für die Empfehlungen: In diesem Teil der Geeignetheitserklärung erläutert der Anlageberater, warum er die jeweiligen Anlageprodukte und -strategien für geeignet hält. Diese Begründung sollte transparent und nachvollziehbar sein, sodass der Anleger die empfohlenen Anlagen und deren Eignung für seine individuellen Bedürfnisse verstehen kann.
Wusstest du schon?
Wichtige Fristen
- Die Geeignetheitserklärung muss dem Kunden spätestens am Ende des Beratungsgesprächs ausgehändigt werden.
- Der Kunde hat das Recht, die Unterschrift zu verweigern, wenn er mit den vorgeschlagenen Anlagestrategien oder -produkten nicht einverstanden ist.
Die Bedeutung der Geeignetheitserklärung für Anleger und Berater
Die Geeignetheitserklärung hat sowohl für Anleger als auch für Anlageberater eine hohe Bedeutung:
- Für Anleger: Die Geeignetheitserklärung gibt Dir die Sicherheit, dass die empfohlenen Anlagen auf Deine individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind und somit Deine langfristige Finanzplanung unterstützen. Sie dient auch als Grundlage für Deine Entscheidungen und ermöglicht es Dir, die vorgeschlagenen Anlagestrategien kritisch zu hinterfragen und bei Bedarf Anpassungen zu verlangen.
- Für Anlageberater: Die Geeignetheitserklärung ist ein wichtiger Bestandteil der Beratungsdokumentation und zeigt, dass der Berater seine gesetzlichen Pflichten erfüllt hat. Sie dient als Nachweis dafür, dass der Berater sorgfältig geprüft hat, ob die empfohlenen Anlagen für den Anleger geeignet sind und kann bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten eine entscheidende Rolle spielen.
Die Unterschrift auf der Geeignetheitserklärung
Die Unterschrift auf der Geeignetheitserklärung ist für beide Parteien von großer Bedeutung. Durch Deine Unterschrift der Geeignetheitserklärung bestätigst Du als Anleger, dass Du die Erklärung verstanden hast und mit den darin enthaltenen Informationen und Empfehlungen einverstanden bist. Der Anlageberater bestätigt durch seine Unterschrift, dass er die Geeignetheit der empfohlenen Anlagen sorgfältig geprüft und im besten Interesse des Anlegers gehandelt hat.
Exkurs: Die Rolle des Bankberaters bei der Geeignetheitsprüfung
Der Bankberater hat die Pflicht, eine sorgfältige Geeignetheitsprüfung durchzuführen, um die Bedürfnisse und Ziele des Kunden zu verstehen und geeignete Anlageempfehlungen abzugeben. Dazu gehört auch die Erstellung einer Geeignetheitserklärung, die den Kunden über die vorgeschlagenen Anlagestrategien und -produkte informiert und ihre Eignung für den Kunden bestätigt.
Erfolgreich in die Anlageberatung starten: Was bei einer Geeignetheitserklärung zu beachten ist
Eine Geeignetheitserklärung ist nicht nur ein entscheidender Schritt bei der Anlageberatung, sondern auch ein wichtiges Instrument, um Deine finanziellen Ziele und Anlagestrategien besser zu verstehen. Hier sind einige Aspekte, die Du bei der Erstellung und Prüfung einer Geeignetheitserklärung beachten solltest:
- Transparente Kommunikation: Eine offene und ehrliche Kommunikation mit Deinem Anlageberater ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Geeignetheitserklärung Deinen finanziellen Zielen und Bedürfnissen entspricht. Stelle sicher, dass Du alle relevanten Informationen, wie Deine finanzielle Situation, Anlageziele und Risikobereitschaft, mit Deinem Berater teilst.
- Sorgfältige Prüfung: Prüfe die Geeignetheitserklärung sorgfältig und stelle sicher, dass Du alle enthaltenen Informationen und Empfehlungen verstehst. Frage bei Unklarheiten oder Bedenken nach und lasse Dir die relevanten Punkte genauer erklären.
- Vergleich von Anlageoptionen: Nutze die Informationen in der Geeignetheitserklärung, um verschiedene Anlageoptionen zu vergleichen und die für Dich am besten geeignete Strategie zu wählen. Achte dabei auch auf mögliche Risiken und wie diese in der Erklärung dargestellt werden.
- Aktualisierung der Daten: Deine finanziellen Ziele und Umstände können sich im Laufe der Zeit ändern. Informiere Deinen Anlageberater über solche Änderungen, damit die Geeignetheitserklärung entsprechend angepasst werden kann.
- Regelmäßige Überprüfung: Eine einmalige Erstellung der Geeignetheitserklärung reicht nicht aus. Es ist wichtig, sie regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um sicherzustellen, dass sie weiterhin Deinen finanziellen Zielen und Bedürfnissen entspricht.
- Rechte und Pflichten kennen: Sei Dir Deiner Rechte und Pflichten als Anleger bewusst, bevor Du eine Geeignetheitserklärung unterschreibst. Du hast das Recht, eine detaillierte und verständliche Erklärung zu erhalten und alle Fragen und Bedenken anzusprechen.
Durch das Beachten dieser Tipps und Tricks kannst Du sicherstellen, dass Deine Geeignetheitserklärung sorgfältig erstellt und geprüft wird und dass sie Deinen finanziellen Zielen und Bedürfnissen entspricht. Dies hilft Dir, besser informierte Entscheidungen bei der Auswahl von Anlagestrategien zu treffen und langfristig erfolgreicher zu investieren.
Tipp:
- Stelle sicher, dass Dein Anlageberater eine gründliche Geeignetheitsprüfung durchführt.
- Lies die Geeignetheitserklärung sorgfältig durch und stelle Fragen, wenn Du etwas nicht verstehst.
- Unterschreibe die Geeignetheitserklärung nur, wenn Du mit den vorgeschlagenen Anlagestrategien und -produkten einverstanden bist.
Geeignetheitsprüfung: Teil der Anlageberatung
Die Geeignetheitserklärung ist ein zentraler Baustein im Prozess der Anlageberatung und dient dazu, sicherzustellen, dass die empfohlenen Anlagen den individuellen Zielen, der Risikobereitschaft und den persönlichen Umständen des Anlegers entsprechen. Sowohl für Anleger als auch für Anlageberater ist sie von großer Bedeutung und sollte sorgfältig geprüft und verstanden werden. Durch das Verstehen und Hinterfragen der in der Geeignetheitserklärung enthaltenen Informationen kannst Du aktiv an Deiner langfristigen Finanzplanung teilhaben und besser informierte Entscheidungen treffen.
FAQ – Geeignetheitserklärung
Wann muss dem Kunden die Geeignetheitserklärung ausgehändigt werden?
Die Geeignetheitserklärung sollte dem Kunden unverzüglich nach der Anlageberatung und der Unterzeichnung des Dokuments ausgehändigt werden, damit er sie sorgfältig prüfen und bei Bedarf aufbewahren kann.
Welche Pflichten hat ein Bankberater in Bezug auf die Geeignetheitserklärung?
Bankberater müssen eine gründliche Geeignetheitsprüfung durchführen, eine vollständige und korrekte Geeignetheitserklärung erstellen.
Wie muss die Geeignetheitserklärung dem Kunden zur Verfügung gestellt werden?
Die Geeignetheitserklärung kann entweder in Papierform oder elektronisch dem Kunden zur Verfügung gestellt werden,
Quellen
- https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2018/fa_bj_1809_Geeignetheitserklaerung.html
- https://www.ihk.de/halle/recht/gewerberecht/finanzdienstleister/gesetze-und-verordnungen/neu-ab-1-august-2020-geeignetheitserklaerung-telefonaufzeichnung-4847152
- https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-geeignetheitserklaerung-in-der-anlageberatung_162924.html