Genussschein

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Der Genussschein ist eine Art des Wertpapiers, das Ansprüche auf die Ausschüttungen aus dem Bilanzgewinn begründet, ohne ein Stimmrecht zu begründen, wie es bei Aktien der Fall ist. Damit ist der Genussschein rechtlich eine Mischform aus Aktie und Anleihe. Als Kapitalform sind sie weder eindeutig dem Fremdkapital noch dem Eigenkapital zuzuordnen. Aufgrund ihres hybriden Charakters sind Genussscheine eine äußerst risikoreiche Geldanlage.

Funktionsweise

Bei einem Genussschein erhält man einen Anspruch auf die Ausschüttungen, die das Unternehmen durch seine Gewinne vornehmen kann. Insofern gleicht er also der Aktie. Der Besitz eines Genussscheins führt aber nicht dazu, dass man in der Aktionärsversammlung ein Stimmrecht hat. Gleichzeitig behält man den Anspruch auf die vollständige Rückzahlung des eingesetzten Kapitals, ähnlich wie bei einer Anleihe.

Weil der Genussschein rechtlich kaum geregelt ist, besteht auf der Seite des ausgebenden Unternehmens ein umfassender Gestaltungsspielraum über die Bedingungen. So gibt es beispielsweise Modelle, bei denen der Genussschein eine feste Laufzeit hat. Unter anderen Bedingungen kann die Laufzeit auch variieren. Dasselbe gilt für die Verzinsung des eingesetzten Kapitals, die über den Aufschlag auf den Kurs erfolgt. Auch hier können die Zinssätze variieren oder festgeschrieben sein.

Risiko

Das Risiko bei einem Genussschein ist deutlich höher als bei anderen Geldanlagen. Dies liegt zunächst daran, dass der Markt für Genussscheine recht klein ist, sodass es schwer sein kann, sie zu einem guten Preis und in kurzer Zeit zu verkaufen. Außerdem werden Ansprüche aus Genussscheinen im Falle einer Insolvenz als letztes bedient, sodass das Risiko eines vollständigen Verlustes besteht. Wer Geld in Genussscheine investieren möchte, sollte sich die Bedingungen, zu denen sie von dem jeweiligen Unternehmen ausgegeben werden, genau ansehen. Zudem hilft es, die betreffende Branche gut zu kennen, um die Marktentwicklung abschätzen zu können.