Jahresüberschuss: Definition, Berechnung & Beispiele

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Jahresüberschuss: Definition, Berechnung & Beispiele

Ein positives Ergebnis einer Wirtschaftsperiode eines Unternehmens wird auch als Jahresüberschuss bezeichnet. Ein Synonym für den Begriff „Gewinn“ ist er jedoch nicht. Jedes bilanzierungspflichtige Unternehmen kann den Jahresüberschuss mit Hilfe einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) auf Grundlage des Handelsgesetzbuches ermitteln. Als kleiner Selbständiger oder Freiberufler reicht dafür auch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus.

Die Definition des Jahresüberschusses

Der Jahresüberschuss einer Wirtschaftsperiode des Unternehmens ist die positive Differenz, die sich aus den Erträgen und Aufwendungen innerhalb des Jahres ergibt. Vereinfacht lautet die Formel für den Jahresüberschuss:

Erträge
./. Aufwendungen
= Jahresergebnis

Ist dieses Ergebnis positiv, so erzielst du einen Jahresüberschuss. Bei einem negativen Betrag weist du einen Jahresfehlbetrag aus.

Zu den Aufwendungen gehören auch die Steuerzahlungen auf das Ergebnis der Periode – sowohl der Jahresüberschuss als auch ein eventueller Fehlbetrag sind immer das Ergebnis nach Steuern. Für die Berechnung des Jahresüberschusses ist die periodengerechte Aufteilung der Umsätze und auch der Aufwendungen wichtig.

So wird der Jahresüberschuss berechnet

Die Gewinn- und Verlustrechnung einer bilanzierungspflichtigen Unternehmung für die Berechnung des Jahresergebnisses kann mit Hilfe des Gesamtkostenverfahrens oder des Umsatzkostenverfahrens durchgeführt werden. Dabei wird die Gliederung der GuV durch das Handelsgesetzbuch (HGB) – hier im Paragraph 275 – für alle Unternehmen genau vorgeschrieben. Details kannst du dort nachlesen. Hier eine allgemeine Übersicht, wie sich der Jahresüberschuss oder auch der -fehlbetrag berechnen lässt:

Umsatzerlöse
+ andere betriebliche Erlöse
./. Summe aller betrieblichen Aufwendungen
+ Erträge aus Beteiligungen, aus Wertpapieren oder anderen Finanzierungsinstrumenten
+ Erträge aus Zinsen
./. Abschreibungen auf die Finanzanlagen und Wertpapiere
./. Zinsaufwand
./. Steuern auf das Einkommen und den Ertrag
= Ergebnis nach Steuern
./. sonstige Steuern
= Jahresüberschuss (oder Jahresfehlbetrag)

Vom Jahresüberschuss zum Gewinn

In Personengesellschaften wird das erreichte Jahresergebnis auf die Beteiligten und die Kapitalkonten aufgeteilt. In welchem Verhältnis zueinander das passiert, wird im Gesellschaftsvertrag vereinbart. Meist entspricht der Gewinnanteil jedes Gesellschafters dem Anteil seiner Beteiligung an der Gesellschaft. Die Anteilseigner müssen dann ihre Einkünfte mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Kapitalgesellschaften ermitteln auf Grundlage des Jahresüberschusses noch den Bilanzgewinn, denn nur der darf maximal an die Beteiligten ausgeschüttet werden. Bei einer Aktiengesellschaft geschieht das zum Beispiel über die Dividende, die an die Aktionäre gezahlt wird. Der Jahresüberschuss wird dazu in den Bilanzgewinn überführt. Die Rechnung sieht so aus:

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
+ Gewinn / – Verlustvortrag des Vorjahres
+ Entnahme aus der Kapitalrücklage
– Zuführung zu einer Gewinnrücklage
+ Entnahme aus der Gewinnrücklage
= Bilanzgewinn / -verlust

Über die Entnahmen aus den oder die Zuführungen in die verschiedenen Rücklagen lässt sich der Gewinn – und damit das Kapital, das für eine Auszahlung an die Anteilseigner zur Verfügung steht – aktiv steuern. Das tatsächliche Ergebnis des Geschäftsjahres wird somit verschleiert. Eine Auszahlung suggeriert einen positiven Geschäftsverlauf im letzten Jahr.

So wird der Jahresüberschuss verwendet

Als Unternehmer wirst du geschäftlich tätig, um einen Jahresüberschuss bzw. Gewinn zu erzielen – schließlich musst du mit dem Ergebnis aus deinem Geschäft deinen Lebensunterhalt bestreiten. Der erwirtschaftete Jahresüberschuss kann entweder

  • von den Eigentümern eines Einzelunternehmens bzw. von Beteiligten an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft entnommen werden
  • im Unternehmen verbleiben – dann steht er für die weitere Finanzierung zur Verfügung oder
  • in die Rücklagen überführt werden.

Die Bildung von Gewinnrücklagen ist zum Beispiel bei Aktiengesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Wenn ein eventueller Verlust aus den Vorjahren ausgeglichen ist, muss 5 Prozent des Jahresüberschusses als Gewinnrücklage gespart werden. Das gilt so lange, bis die Summe aus dieser Gewinnrücklage und einer Kapitalrücklage 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft ausmacht. Diese Rücklagen dienen dann zum Ausgleich von künftigen Verlusten und sind somit ein wirksamer Anlegerschutz.

Die Bedeutung der betriebswirtschaftlichen Kennzahl „Jahresüberschuss“

Unternehmensinhaber, Anteilseigner bzw. Gesellschafter, aber auch Kreditinstitute oder andere Geldgeber erwarten in der Regel ein positives Jahresergebnis, denn nur so kann sich das eingesetzte Kapital vermehren. Daher zählt in der Betriebswirtschaft der Jahresüberschuss (der hier oftmals mit dem Begriff „Gewinn“ gleichgesetzt wird) auch zu den wichtigsten Kennzahlen in der Bilanzanalyse. Um die Höhe des Jahresüberschusses jedoch zu beurteilen, müssen weitere Informationen berücksichtigt bzw. berechnet werden. Fundierte Aussagen zur Finanzstärke, zur Wettbewerbsfähigkeit und zu den Zukunftschancen erhältst du, wenn du den absoluten Wert zu weiteren betriebswirtschaftlichen Größen ins Verhältnis setzt. Ein Vergleich mit anderen Unternehmen deiner Branche zeigt dir dann, wo du stehst.

Diese Kennzahlen verwenden in ihrer Formel zur Berechnung auch den Jahresüberschuss:

Die Umsatzrendite, die anzeigt, wie viel Euro Gewinn von jedem Euro Umsatz übrig bleibt:

Umsatzrendite = Jahresüberschuss / Umsatz des Jahres * 100

Die Eigenkapitalrendite, die der Maßstab für die Verzinsung des Eigenkapitals ist:

Eigenkapitalrendite = Jahresüberschuss / Eigenkapital * 100

Der Cashflow, der die Finanzierungskraft des Unternehmens beurteilt und der aufweist, welcher finanzielle Überschuss innerhalb einer Periode aus eigenen Mitteln erzielt worden ist. Dieser Betrag steht für neue Investitionen, für die Schuldentilgung und für Ausschüttungen zur Verfügung:

Cashflow = Jahresüberschuss + (nicht liquiditätswirksame) Abschreibungen + (ebenfalls nicht ausgezahlte) Zuführungen zu Rückstellungen