Sparerpauschbetrag

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Der Sparerpauschbetrag ist eine Steuervergünstigung, die für Spareinkünfte (z.B. Zinsen aus Sparbüchern, Geldmarktkonten oder festverzinslichen Wertpapieren) in Deutschland gilt. Er ist ein Freibetrag, der jährlich festgelegt wird und bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden kann. Auf Spareinkünfte bis zu einer bestimmten Höhe entfällt dann keine Abgeltungssteuer.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Sparerpauschbetrag nur für natürliche Personen gilt und nicht für Unternehmen oder juristische Personen. Er gilt auch nur für Spareinkünfte, die im Inland erzielt werden. Einkünfte aus Kapitalvermögen, die außerhalb Deutschlands erzielt werden, sind von diesem Freibetrag nicht umfasst.

Höhe des Sparerpauschbetrags

Der Sparerpauschbetrag beträgt 2022 für Singles 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro. Das bedeutet, dass Spareinkünfte bis zu dieser Höhe von der Steuer befreit sind. Spareinkünfte, die über diesen Betrag hinausgehen, werden entsprechend der Einkommensteuersätze versteuert. Ab 2023 soll der Sparerpauschbetrag auf 1000 Euro für Unverheiratete und 2000 Euro für Verheiratete steigen.

Den Sparerpauschbetrag geltend machen

Normalerweise wird die Abgeltungssteuer von den Banken direkt abgeführt und von der Rendite des Depots abgezogen. Dies lässt sich mit einem Freistellungsauftrag vermeiden. Wenn man der Bank einen Freistellungsauftrag mit der entsprechenden Steueridentifikationsnummer erteilt, dann prüft sie vor der Abführung der Steuer, ob der Gewinn den Sparerpauschbetrag übersteigt oder nicht.

Es ist möglich, den Freibetrag bei verschiedenen Banken in Teilen geltend zu machen. Für unterschiedliche Depots bei verschiedenen Banken können dann gesonderte Freistellungsaufträge in Höhe von Teilen des Sparerpauschbetrags erteilt werden. So kann man bei Bank A beispielsweise einen Freistellungsauftrag für Beträge bis 500 Euro erteilen und die restlichen 301 Euro bei Bank B geltend machen. Auf diese Weise lässt sich der Steuervorteil optimieren. Auch eine Aufteilung auf mehrere Depots bei derselben Bank ist möglich. Pro Bank ist nur ein Freistellungsauftrag erforderlich, unabhängig von der Anzahl der Depots.

Gut zu wissen

Seit der Sparerpauschbetrag eingeführt wurde, ist es nicht mehr möglich, Werbungskosten für Depots und Anlagen steuerlich geltend zu machen. Bankgebühren für das Depot oder Zinsen auf einen Kredit, mit dem die Kapitalanlage erworben wurde, können damit nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden.