Stille Beteiligung

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Als „stille Beteiligung“ wird eine Form der Beteiligung an einer Gesellschaft bezeichnet, bei der keine Eintragung der Beteiligung im Handelsregister erfolgt. Die stille Beteiligung kann für manche Unternehmen von Vorteil sein, da es dadurch dem Unternehmen ermöglicht wird, Kapital zu erhalten, um zu expandieren.

Rechtsgrundlage

Eine Gesellschaft, bei der eine stille Beteiligung erfolgt, nennt man eine stille Gesellschaft. Eine stille Gesellschaft ist eine Form der Innengesellschaft, das heißt, sie tritt nach außen hin nicht als Gesellschaft auf. Das heißt, als Gesellschaft geht sie keine Rechtsverhältnisse ein.

Die stille Beteiligung kommt durch den Gesellschaftsvertrag, mit dem die stille Gesellschaft gegründet wird, zustande. Die stille Seite kann eine natürliche oder juristische Person sein. Sie wird zu einer Vermögenseinlage verpflichtet. Eine Einlage kann in Form von Kapital erfolgen, muss es aber nicht. Es ist nicht ungewöhnlich, dass die stille Seite beispielsweise wirtschaftlichen Sachverstand in Form von Beratung oder Kontakten in der Branche als Einlage zur Verfügung stellt.

Die Seite, die eine stille Teilhabe hat, haftet nach dem Gesetz in Höhe ihrer Einlage. Der Gesellschaftsvertrag kann dies aber ausschließen. Auch eine Abweichung von dem sonst üblichen Verzicht auf die Unternehmensführung kann vereinbart werden. Die stille Beteiligung führt dazu, dass die betreffende Seite bei einer Insolvenz Gläubiger der stillen Gesellschaft ist.

Vorteile

Eine stille Beteiligung hat eine Reihe von Vorteilen, die sich aus strategischen Erwägungen und aus der Art der Kapitalbeschaffung ergeben können:

  • Aus strategischer Sicht kann es sinnvoll sein, eine stille Teilhabe einzugehen, wenn die genaueren Umstände der Finanzierung nicht bekannt werden sollen. Dies kann beispielsweise ein Vorteil sein, wenn das Bekanntwerden der Investition unerwünschte Auswirkungen auf die Geschäftsinteressen der stillen Seite hätten.
  • Ein weiterer strategischer Vorteil der stillen Teilhabe besteht darin, dass die stille Gesellschaft schnell und unkompliziert gegründet werden kann. Dies liegt an ihrer ausgesprochen einfachen Rechtsform. Hinzu kommt der weitreichende Gestaltungsspielraum beim Gesellschaftsvertrag.
  • Die stille Teilhabe ist eine Einlageninvestition, bei der eine gewinnabhängige Auszahlung erfolgt. Durch die Möglichkeit des vollständigen Haftungsausschlusses ist die Investition weitestgehend frei von Risiken.
  • Aus unternehmerischer Sicht ist die stille Teilhabe eine gute Möglichkeit, Kapital zu erhalten, ohne die Geschäftsführung aus der Hand geben zu müssen.

Nachteile

Die Nachteile liegen fast vollständig auf der Seite, welche die stille Teilhabe hält. Sie hat in der Regel kein Recht zur Mitentscheidung und wenig bis keine Prüfungs- und Kontrollrechte. Das Gesetz räumt ihr nur ein Recht auf Einsicht und Prüfung des Jahresabschlusses ein, aber selbst das kann der Vertrag einschränken.