Stundung

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Die Stundung ist eine temporäre Aussetzung der Zahlung von Schulden oder Verbindlichkeiten. Sie kann von Gläubigern oder Schuldnern beantragt werden und dient in der Regel dazu, finanzielle Engpässe oder Schwierigkeiten zu überbrücken. Eine Stundung kann für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden und bedeutet, dass der Schuldner die Zahlungen für eine gewisse Zeit aussetzen kann, ohne dass der Gläubiger sofort Zinsen oder andere Sanktionen verlangen kann. In der Regel müssen Schuldner jedoch die Zinsen auf die ausgesetzten Zahlungen weiterhin bezahlen.

Rechtsgrundlagen der Stundung

Da die Stundung aus rechtlicher Sicht einen Vertrag über die Änderungen der Zahlungsbedingung darstellt, ist sie im allgemeinen Vertragsrecht geregelt. Als Vertrag hängt sie von der Zustimmung beider Seiten ab, sodass kein Anspruch auf Stundung besteht. Ob sie gewährt wird, hängt also vom Entgegenkommen der kreditgewährenden Seite ab. Sie kann auch stillschweigend gewährt werden, wenn die Leistung nicht eingefordert wird.

Die Erfüllung einer Schuld kann befristet oder unbefristet gestundet werden, das heißt mit einem eindeutig benannten Fälligkeitstermin oder ohne. Wenn die Fälligkeit der gestundeten Leistung nicht benannt ist, kann der Gläubiger einen angemessenen Termin festsetzen. Es ist auch möglich, in dem Vertrag, in dem die Stundung vereinbart wird, eine bestimmte Bedingung festzuhalten, mit der die Stundung aufgehoben wird.

Stundung im Steuerrecht

Das Steuerrecht kennt ebenfalls Fälle, in denen das Finanzamt die Zahlung von Steuern stunden kann. Allgemein kann eine Steuerschuld gestundet werden, wenn mit der Bezahlung zum Fälligkeitstermin eine erhebliche Härte für die steuerpflichtige Person verbunden ist. Voraussetzung ist, dass die Erfüllung der Steuerschuld durch die Stundung nicht gefährdet ist. In diesem Fall müssen auf den gestundeten Betrag Zinsen gezahlt werden.

Eine Steuerschuld kann unter bestimmten Bedingungen auch zinslos gestundet werden. Wenn einer Steuerschuld wahrscheinlich ein Rückzahlungsanspruch gegenübersteht, kann beantragt werden, die Steuerschuld zu stunden, bis der Rückzahlungsanspruch festgestellt wird.

Wichtig zu wissen

Ein Aussetzen der Leistungspflicht kann auch mit anderen Maßnahmen wie zum Beispiel einer Ratenzahlung oder einer Umschuldung verbunden werden, um eine Rückzahlung der Schulden auf lange Sicht zu erleichtern.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Stundung keine dauerhafte Lösung für finanzielle Probleme darstellt und in der Regel nur als Übergangslösung gewährt wird. Schuldner sollten daher frühzeitig professionelle Hilfe suchen, um dauerhafte Lösungen für ihre finanziellen Schwierigkeiten zu finden.