Übertrag

501

Der Ausdruck „Übertrag“ bezeichnet ganz allgemein den Vorgang, bei dem ein Zahlenwert, der an einer Stelle ermittelt wurde, an einer anderen Stelle erneut auftaucht. Im engeren Sinne bezeichnet man bestimmte buchhalterische Operationen und bestimmte Kontotransaktionen als Übertrag.

Übertrag im Rechnungswesen

Im Rechnungswesen ist ein Übertrag der Vorgang, bei dem Beträge von einem Bilanzbuch in ein anderes übernommen werden. Dies geschieht normalerweise, um die Finanzlage eines Unternehmens darzustellen oder um bestimmte Beträge in eine neue Periode zu übertragen, etwa vom Jahresende auf das neue Geschäftsjahr.

Ein Übertrag kann zum Beispiel dann erfolgen, wenn ein Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet hat, der nicht sofort ausgezahlt wird, sondern für zukünftige Investitionen oder Expansionen verwendet wird. In diesem Fall wird der Gewinn vom Gewinn- und Verlustkonto auf das Kapitalübertragskonto übertragen.

Überträge können auch dann erfolgen, wenn ein Unternehmen bestimmte Beträge, die in der Vergangenheit angefallen sind, in die Zukunft übertragen möchte. Zum Beispiel kann ein Unternehmen Reparaturkosten, die in einem Geschäftsjahr angefallen sind, aber erst im nächsten Jahr bezahlt werden, vom Erfolgsrechnungskonto auf das Rückstellungskonto übertragen.

Insgesamt dienen Überträge dazu, die Finanzlage eines Unternehmens akkurat darzustellen und bestimmte Beträge für die Zukunft zu reservieren. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des Rechnungswesens und helfen, die Finanzen eines Unternehmens zu verstehen und zu verwalten.

Übertrag im Bankwesen

Im Bankwesen spricht man von einem Übertrag, wenn eine Transaktion zwischen zwei Konten derselben Bank erfolgt. Das Bild ist, dass der Posten nur von einem Kontobuch in ein anderes übertragen werden muss, ohne dass das Geld den Ort wechselt.

Gehören die beiden Konten derselben Person, nennt man den Vorgang einen Eigenübertrag. Beispiele für einen Eigenübertrag sind Kontobewegungen zwischen einem Girokonto und einem Geldmarktkonto.

Depotübertrag

Außerdem findet man bei Banken oft auch die Bezeichnung „Depotübertrag“. Hier meint man aber nicht den Übertrag von Geldbeträgen, sondern die Übereignung des Depots insgesamt auf eine andere Person.