Börsengewinne versteuern – das musst Du wissen

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Börsengewinne versteuern
Börsengewinne versteuern

Das Wichtigste in Kürze

Wie kann ein Börsengewinn versteuert werden?
Die Börsengewinne werden automatisch versteuert, wenn der Handel über deutsche Broker erfolgt. Die jeweilige Bank behält automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer ein und führt diese an das Finanzamt ab. Erfahre hier mehr zum Thema.

Wann muss ich meine Börsengewinne in der Steuererklärung angeben?
Ob die Angaben der Börsengewinne in der Steuerklärung nötig sind, hängt vom Einzelfall ab. Wer nur über deutsche Broker handelt und sonst keine Kapitaleinkünfte hat, muss seine Börsengewinne nicht in der Steuererklärung angeben.

Welche Möglichkeiten zur Reduzierung meiner Steuerlast gibt es?
Damit die Steuerlast sinkt, gibt es verschiedenen Möglichkeiten. Nutze den Sparer-Pauschbetrag, den Du über einen Freistellungsantrag bei Deinem Broker beantragen kannst. Zudem kannst Du Verluste aus dem Handel mit Wertpapieren verrechnen lassen. Wie Du Deine Steuerlast reduzierst, erfährst Du hier.

Du möchstes Deine Börsengewinne versteuern, weißt aber nicht, wie Du vorgehen musst? Dann wird Dir unser Beitrag garantiert weiterhelfen und erste Tipps geben, die Du bei der Versteuerung Deiner Börsengewinne beachten solltest. Wir erklären Dir, was der Begriff Abgeltungssteuer bedeutet und wie Du sie berechnest, welche Freibeiträge beachtet werden müssen und wie Du Deine Steuerlast effektiv senken kannst. Zudem erklären wir Dir, welche Besonderheiten für ausländische Broker gelten, damit Du Deine Börsengewinne optimieren kannst.

Die Abgeltungssteuer kurz erklärt

Die Abgeltungssteuer ist ein fester Bestandteil von Börsengewinnen.

Die Abgeltungsteuer ist eine seit 2009 geltende Pauschalsteuer auf Kapitalerträge. Sie beträgt pauschal 25 % und wird direkt von Bank oder Broker einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Betroffen sind alle Arten von Kapitalerträgen wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne aus Aktien- und Wertpapiergeschäften.

Hinweis: Der Pauschalbetrag von 25 % erhöht sich in den meisten Fällen um den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.

Die Abgeltungsteuer hat den Vorteil, dass sie einfach und transparent ist. Wenn Du über deutsche Broker handelst, musst Du Dich nicht um die Versteuerung Deiner Börsengewinne kümmern. Auch im Vergleich zum persönlichen Einkommenssteuersatz, der je nach Einkommen zwischen 14 und 42 Prozent liegen kann, ist die Abgeltungsteuer oft günstiger.

Einkommensteuersatz:
Je nach Einkommen bestimmt sich der Einkommenssteuersatz unterschiedlich. Ein Freibetrag von bis zu 744 € muss nicht versteuert werden. Ab 745 € steigt der Streuersatz je nach dem zu versteuerndem Einkommen auf bis zu 45 %. Wie hoch der tatsächliche Einkommensteuersatz ist, kann man auf dem Steuerbescheid nachlesen.

Die Abgeltungsteuer hat aber auch Nachteile. Zum einen ist sie im Vergleich zu anderen Ländern, in denen zum Teil gar keine oder nur sehr geringe Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben werden, relativ hoch. Zum anderen berücksichtigt sie nicht die individuelle Situation des Anlegers. Dazu gehören zum Beispiel die Höhe des Einkommens, die Dauer der Anlage oder die Art des Wertpapiers.

Auf diese Freibeträge solltest Du nicht verzichten

Du solltest unbedingt die Freibeträge nutzen, die Dir der Gesetzgeber einräumt, um Deine Steuerlast zu senken. Der wichtigste ist der Sparer-Pauschbetrag, der für Alleinstehende 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro pro Jahr beträgt. Bis zu diesem Betrag sind Deine Kapitalerträge steuerfrei.

Du musst Deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, um den Sparerpauschbetrag nutzen zu können. Das geht in der Regel online oder per Formular. Solange Du den Gesamtbetrag nicht überschreitest, kannst Du den Freistellungsauftrag auch auf mehrere Banken oder Broker verteilen. Neben dem Sparerpauschbetrag gibt es noch weitere Freibeträge, die man nutzen kann.

Nutze Freibeträge, um Deinen Gewinn an der Börse zu erhöhen.

Grundfreibetrag: Dieser beträgt für Alleinstehende 9.744 Euro pro Jahr, für Verheiratete 19.488 Euro pro Jahr. Bis zu diesem Betrag musst Du keine Einkommensteuer zahlen. Das gilt auch für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Voraussetzung ist, dass Du keine weiteren Einkünfte hast oder diese unter dem Grundfreibetrag liegen.

Hintergrund: Seit 1996 gibt es in Deutschland den Grundfreibetrag. Dieser soll das Einkommen sichern,w elches für das Existenzminimum nötig ist. Daher hat jeder, der einkommenspflichtig ist, einen Anspruch auf den Grundfreibetrag.

Altersentlastungsbetrag: Er gilt für Personen, die das 64. Lebensjahr vollendet haben. Er beträgt 19,2 Prozent der Kapitalerträge, höchstens jedoch 912 Euro im Jahr für Ledige und 1.824 Euro im Jahr für Ehepaare. Er wird von den Einkünften abgezogen, bevor die Abgeltungsteuer berechnet wird.

Behinderten-Pauschbetrag: Er wird für Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 gewährt. Er beträgt zwischen 384 und 2.840 Euro pro Jahr. Die Höhe des Pauschbetrags ist abhängig vom Grad der Behinderung. Der Pauschbetrag ist ein Freibetrag, der vor der Berechnung der Abgeltungsteuer von den Einkünften abgezogen wird.

Mögliche Checkliste zur Versteuerung von Börsengewinnen:

  • Ermittle Deine Gewinne und Verluste aus Aktien- und Wertpapiergeschäften.
  • Richte bei Deiner Bank einen Freistellungsauftrag ein, um den Sparer-Pauschbetrag in Anspruch zu nehmen.
  • Prüfe, ob Du weitere Freibeträge oder Steuerermäßigungen in Anspruch nehmen kannst.
  • Beantrage eine Verlustbescheinigung.
  • Beantrage bei Deinem Broker eine Quellensteuerbescheinigung, wenn Du über einen ausländischen Broker handelst.
  • Rechne Deine Gewinne und Verluste in Euro um, wenn Du in Fremdwährung handelst.
  • Anlage KAP der Steuererklärung ausfüllen und Kursgewinne angeben.
  • Trage die Quellensteuer ein, wenn Du über einen ausländischen Broker handelst.
  • Kreuze die Günstigerprüfung an, wenn Dein persönlicher Steuersatz niedriger ist als der Abgeltungssteuersatz.
  • Bewahre alle Belege und Nachweise über Deine Kursgewinne auf.

Börsengewinne clever versteuern mit weiteren Tipps

Um Deine Steuerlast zu senken, gibt es neben den Freibeträgen noch weitere Möglichkeiten. Hier sind einige Tipps und Hinweise, die Du beachten solltest.

Verluste verrechnen

Hast Du beim Handel mit Aktien oder anderen Wertpapieren Verluste gemacht? Dann kannst Du diese mit Gewinnen aus demselben oder einem anderen Jahr verrechnen. Beantrage dazu bei Deinem Broker eine Verlustbescheinigung und trage sie in die Anlage KAP Deiner Steuererklärung ein. Vor der Berechnung der Abgeltungsteuer werden die Verluste dann von den Gewinnen abgezogen.

Um Deine Börsengewinne zu optimieren, solltest Du nicht auf die Werbungskosten verzichten.

Werbungskosten absetzen

Wenn Dir durch den Handel mit Aktien oder anderen Wertpapieren Kosten entstehen, kannst Du diese als Werbungskosten absetzen. Dazu gehören zum Beispiel Ausgabeaufschläge, Depotführungsgebühren oder Fachliteratur. Dabei musst Du allerdings beachten, dass Du im Gegenzug auch Deine Einnahmen als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern musst und nicht mehr in den Genuss des Abgeltungsteuereffekts kommst. Das kann von Vorteil sein, wenn Deine Werbungskosten höher sind als der Sparer-Pauschbetrag oder Dein persönlicher Steuersatz niedriger ist als der Abgeltungsteuersatz.

Tipp: Bewahre alle relevanten Quittungen auf, die Du im Zusammenhang mit Deinen beruflichen Tätigkeiten erhältst. Oft geht man am Anfang des Jahres davon aus, dass man keine Werbungskosten absetzen kann und ist am Ende des Jahres überrascht, wie viel sich angesammelt hat.

Antrag auf Günstigerprüfung

Ist der persönliche Steuersatz niedriger als die Abgeltungsteuer, kann man einen Antrag auf Günstigerprüfung stellen. Das bedeutet, dass das Finanzamt prüft, ob Du mit Deinem persönlichen Steuersatz weniger Steuern zahlen würdest als mit der Abgeltungsteuer. Ist das der Fall, bekommst Du die Differenz erstattet. Das kann zum Beispiel für Geringverdiener oder Rentner interessant sein. Beantragen kannst Du die Günstigerprüfung durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes in der Anlage KAP Deiner Steuererklärung.

Börsengewinne versteuern bei ausländischen Brokern

Einige Besonderheiten musst Du beachten, wenn Du über einen ausländischen Broker handelst. In diesem Fall wird die Abgeltungsteuer nicht automatisch vom Broker einbehalten und abgeführt, sondern von Dir selbst. Das bedeutet, dass Du Deine Kursgewinne in der Anlage KAP Deiner Steuererklärung angeben musst. Dabei solltest Du folgende Punkte beachten:

  • Du musst alle Gewinne und Verluste aus Aktien- und Wertpapiergeschäften dokumentieren und nachweisen können. Dazu solltest Du Dir regelmäßig Konto- oder Depotauszüge von Deinem Broker zuschicken lassen oder ausdrucken.
  • Je nachdem, in welchem Land Dein Broker seinen Sitz hat, musst Du im Ausland eventuell eine Quellensteuer zahlen. Diese Quellensteuer kannst Du Dir in der Regel auf die deutsche Abgeltungsteuer anrechnen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass zwischen Deutschland und dem betreffenden Land ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Dazu musst Du Dir von Deinem Broker eine Bescheinigung ausstellen lassen und diese in der Anlage AUS Deiner Steuererklärung eintragen.
  • Wenn Du in einer anderen Währung als Euro handelst, musst Du eventuell umrechnen. Du solltest den Kurs verwenden, der am Tag der Transaktion gültig war. Zu diesem Zweck kannst Du z. B. die Wechselkurse der Europäischen Zentralbank (EZB) verwenden, die Du auf der Website der EZB findest.

Börsengewinne versteuern ist nicht schwer

Die Besteuerung von Gewinnen an der Börse ist also nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick den Anschein hat. Handelst Du über deutsche Broker, musst Du Dich um fast nichts kümmern, da die Abgeltungsteuer direkt von Deinem Broker einbehalten und abgeführt wird. Wenn Du über ausländische Broker handelst, musst Du Dich etwas mehr anstrengen und Deine Kursgewinne in der Steuererklärung angeben. Von verschiedenen Freibeträgen und Steuerermäßigungen kannst Du aber in beiden Fällen profitieren.

Quellen

•  https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/wie-werden-boersengewinne-versteuert/
•  https://www.testsieger-konto.de/depotkonto/steuern/
•  https://www.finanzderivate.net/abgeltungssteuer-und-auslaendische-broker/