Baugeld

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Baugeld ist im Deutschen ein Rechtsbegriff, der im Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen definiert ist. Die Vorschrift fasst unter Baugeld all die Geldbeträge, die für die Umsetzung eines Bauvorhabens zu Verfügung gestellt werden. Dabei kann es sich um einen Neubau oder Umbau handeln. Entscheidend ist, dass das Baugeld im Rahmen eines Kreditvertrages vergeben wird, und der Kredit durch eine Hypothek oder Grundschuld oder aber die Übertragung des Eigentums am bebauten Grundstück abgesichert ist.

Wer Baugeld empfangen hat, ist verpflichtet, es nur für solche Leistungen zu verwenden, die im Rahmen eines Vertrages zur Verwirklichung des Bauvorhabens erbracht werden. Eine Ausnahme gilt dann, wenn diese Leistungen bereits aus anderen Mitteln bezahlt wurden. Aber selbst dann darf das Baugeld nur bis zu dem Betrag sachfremd verwendet werden, der für die erbrachten Leistungen aufgewendet wurde.