Umsatz: Definition, Berechnung & Beispiele

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Umsatz: Definition, Berechnung & Beispiele

Der Begriff „Umsatz“ wird sowohl in der Betriebswirtschaftslehre als auch im Steuerrecht verwendet, wobei sich die Definition in beiden Disziplinen voneinander unterscheidet. In der Betriebswirtschaftslehre wird der Umsatz als die kumulierten Verkaufserlöse der Produkte und/oder Dienstleistungen, die ein Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum verkauft, definiert.

Im Umsatzsteuerrecht werden hingegen unter dem Oberbegriff Umsatz alle Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben und Verbringungen, verstanden. Im Rechnungswesen werden häufig die Begriffe „Umsatzerlös“ oder „Erlös“ zur Bezeichnung des Umsatzes verwendet. Die drei Begriffe können somit in der Praxis alternativ eingesetzt werden.

Die Berechnung des Umsatzes

Der Umsatz lässt sich sehr einfach durch die Multiplikation der Absatzmenge mit dem Verkaufspreis aller Produkte ermitteln. Vom Umsatz abgezogen werden Erlösschmälerungen wie beispielsweise Rabatte, Boni oder Skonti. Ebenso unberücksichtigt bleibt bei der Berechnung des Umsatzes die Umsatzsteuer. In der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens wird ausschließlich der Nettoumsatz dargestellt.

Beispiel: Umsatz berechnen

Ein Süßwarenhersteller verkauft im Geschäftsjahr 100.000 Tafeln Schokolade zum Preis von 2 € pro Tafel.

Der Umsatz wird durch die Multiplikation der Absatzmenge mit dem Verkaufspreis gewonnen und beträgt somit:

100.000 Tafeln x 2 €/Tafel = 200.000 €

Dieser Umsatz von 200.000 € wird nach § 275 HGB in der Gewinn- und Verlustrechnung des Süßwarenherstellers ausgewiesen. Nach HGB wird ausschließlich der Nettoumsatz in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. Die Umsatzsteuer (im vorliegenden Fall von 38.000 € bei einem Umsatzsteuersatz von 19%) ist nicht Bestandteil der Gewinn- und Verlustrechung.

Beispiel: Umsatz berechnen mit Erlösschmälerungen

Ein Schuhhändler gewährt einen Rabatt von 20% auf alle Schuhmodelle. Der Verkaufspreis eines Schuhs liegt bei 100 € (netto).

Verkaufspreis: 100 €
Rabatt (20%): – 20 €
Verkaufspreis nach Erlösschmälerung: 80 €

Erlösschmälerungen wie Rabatte oder Skonti müssen unmittelbar vom Umsatz abgezogen werden. In der Gewinn- und Verlustrechnung des Schuhhändlers wird somit ein Umsatz (nach Erlösschmälerung) von 80 € berücksichtigt (und nicht von 100 €).

Umsätze bei Teilleistungen

Einen Sonderfall bei der Ermittlung der Umsatzerlöse stellen Geschäfte dar, die aus mehreren Teilleistungen bestehen. Ein typisches Beispiel dafür sind Produktpakete, die aus dem Verkauf eines Produktes und einer Dienstleistung bestehen, die sich über einen längeren Zeitraum erstreckt. Zum korrekten Ausweis der Umsätze müssen solche Teilleistungen in der Regel voneinander getrennt werden.

Verkauft beispielsweise ein Autohändler ein Produktpaket bestehend aus einem Auto und einem dreijährigen Wartungsvertrag, darf er nur den auf den Autoverkauf entfallenden Teil des Erlöses im aktuellen Geschäftsjahr als Umsatz verbuchen. Die Wartungserlöse sind in einem sogenannten PRAP (Passiven Rechnungsabgrenzungsposten) abzugrenzen und über drei Jahre zu verteilen.

Beispiel: Umsatz berechnen bei Teilleistungen

Verkaufserlös Neuwagen 2020: 40.000€

Wert Wartungsvertrag über 3 Jahre: 3.300€

Jahr Umsatzerlöse
2020 40.000 €
2021 1.100 €
2022 1.100 €
2023 1.100 €

Umsätze aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit

Viele – vor allem größere – Unternehmen grenzen zusätzlich ihre Umsatzerlöse aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit ab, um die bessere Vergleichbarkeit ihrer Umsätze über einen längeren Zeitraum zu ermöglichen. Zu den Umsätzen aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit zählen die Umsatzerlöse aus der Veräußerung von typischen Produkten und typischen Dienstleistungen sowie aus der Verpachtung und Vermietung von typischen Waren.

Nicht zum Umsatz zählende Leistungen

Nicht zum Umsatz gezählt werden leistungsfremde Erträge, die ein Unternehmen aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens oder aus der Vermietung von Gebäudeteilen, die nicht vom Unternehmen genutzt werden, erzielt. Diese betriebsfremden Leistungen werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Auch Zinserträge zählen nicht zu den Umsatzerlösen.

Details zum Umsatz

Größere Kapitalgesellschaften haben nach HGB § 285 Nr. 4 die Verpflichtung, ihre Umsatzerlöse im Anhang ihres Jahresberichts detailliert aufzugliedern. Diese Gliederung muss sowohl nach Tätigkeitsbereichen als auch nach geographischen Märkten vorgenommen werden. Kleine Kapitalgesellschaften sind von dieser Angabe hingegen befreit.

Der Umsatz als Kennzahl

Der Umsatz stellt eine der bedeutendsten wirtschaftlichen Kennzahlen eines Unternehmens dar. Er drückt die Fähigkeit eines Unternehmens aus, seine Produkte und/oder Dienstleistungen erfolgreich am Markt abzusetzen.

Eine Steigerung der Umsatzerlöse ist immer ursächlich auf zwei Faktoren zurückzuführen, die einzeln oder gemeinsam auftreten können. Erstens, ein Unternehmen ist in der Lage die Absatzmenge seiner (bestehenden oder neuen) Produkte oder Dienstleistungen zu steigern. Zweitens, ein Unternehmen ist in der Lage, höhere Verkaufspreise für seine Produkte oder Dienstleistungen zu verlangen. Beide Faktoren sind positiv zu bewerten, weshalb die Steigerung der Umsatzerlöse grundsätzlich als Zeichen eines wirtschaftlich gesunden Unternehmens zu werten ist. Vor allem für größere, börsennotierte Unternehmen spielt die Entwicklung der Umsatzerlöse eine wichtige Rolle.

Neben der Außenwirkung ist der Umsatz jedoch auch eine wesentliche unternehmensinterne Kennzahl. Vor allem die nach Produkt- und Dienstleistungsgruppen beziehungsweise nach Märkten und Absatzkanälen gegliederten Umsätze geben einem Unternehmen Aufschluss darüber, mit welchen Produkte und Dienstleistungen es in welchen Märkten und über welche Absatzkanäle erfolgreich ist beziehungsweise in welchen Teilbereichen Absatzschwierigkeiten bestehen.

Die Abgrenzung von Umsatz, Ertrag und Einnahmen

Häufig werden in den Medien die Begriffe Umsatz, Ertrag und Einnahmen als Synonyme verwendet. Im Gegensatz zum Umsatz definiert der Ertrag jedoch den Wertzuwachs an Waren und Dienstleistungen. Sofern in einer Periode alle produzierten Güter auch verkauft werden, sind Umsatz und Ertrag identisch. Werden jedoch nicht alle produzierten Güter verkauft, ist der Ertrag höher als der Umsatz.

Als Einnahmen werden alle Änderungen des Nettovermögens eines Unternehmens verstanden. Der Umsatz ist somit Teil der Einnahmen eines Unternehmens. Darüber hinaus zählen jedoch auch Miet- und Zinserträge, Arbeitslosen- und Kindergeld, Gewinne aus Glückspiel, Erbschaften und Schenkungen zu den Einnahmen.

Die Abgrenzung von Umsatz, Absatz und Gewinn

Ein häufig von Personen ohne betriebswirtschaftlichem Hintergrund begangener Fehler ist es, den Umsatz mit dem Absatz oder gar dem Gewinn gleichzusetzen. Vor allem die Begriffe Absatz und Umsatz werden oftmals irrtümlicherweise gleichbedeutend verwendet. Beim Absatz handelt es sich jedoch ausschließlich um die verkaufte Anzahl von Produkten. Erst durch die Multiplikation des Absatzes mit dem Verkaufspreis ergibt sich der jeweilige Umsatzerlös.

Noch weniger haben Umsatz und Gewinn miteinander zu tun. Der Umsatz ist der Nettoerlös aller verkauften Produkte und Dienstleistungen vor Abzug aller dafür notwendigen Aufwendungen. Der Gewinn eines Unternehmens ist vereinfacht gesagt die Differenz der Umsatzerlöse und der Aufwendungen. Zudem werden im Gewinn auch andere Erträge als Umsatzerlöse, wie zum Beispiel Zinserträge und sonstige Erträge, berücksichtigt. In der Regel ist der Gewinn eines Unternehmens deutlich geringer als dessen Umsatz. Nur bei Unternehmen, die sehr hohe Finanzerträge aufweisen, kann der Gewinn über den Umsätzen liegen.