Abgeltungssteuer

253

Die Abgeltungssteuer gilt in Deutschland seit dem 01. Januar 2009. Nach ihr werden Kapitalerträge pauschal mit 25% versteuert. Hinzu kommen Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.

Sie wird erhoben auf Aktien, Anleihen, Bankeinlagen, Fonds und Zertifikate. Im Grunde ist alles, was an einer regulären Börse gehandelt werden kann, hiervon betroffen. Die meisten Banken und Broker berechnen selbst die steuerlichen Abgaben und führen die anfallende Steuer ab. Das ist komfortabel und erspart viel Rechnerei bei der Steuererklärung.
Vorsicht: Es gibt jedoch einige Broker aus dem Ausland, die dies nicht für ihre Kunden erledigen. Hier muss man schlussendlich selbst die entsprechenden Abgaben tätigen und dokumentieren.

Für Sparer wichtig

Es gibt jedoch einen Freibetrag in Höhe von 801€. Einer Bank oder einem Broker kann der Sparer einen sogenannten Freistellungsauftrag erteilen. Ist man bei mehreren Brokern, kann dieser auch auf mehrere verteilt und entsprechende gesplittet werden. Hierbei werden Gewinne und Verluste über ein laufendes Jahr verrechnet. Wenn am Ende beispielsweise ein Gewinn von 700€ bleibt, ist dieser steuerfrei, da er unter dem Freibetrag liegt. Alles, was über diese 801€ hinausgeht, wird pauschal mit 25% versteuert.

Die Abgeltungssteuer löste die Kapitalertragssteuer ab. Obwohl viele Menschen die 25% für hoch halten, lässt sich sagen, dass Anleger mit dieser neuen Variante im Vergleich häufig günstiger davon kommen.