Erbschaftssteuer

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Einkommen sind in Deutschland, wie in den meisten anderen Ländern, grundsätzlich steuerpflichtig. Als solches zählt auch ein Erbe, welches dementsprechend zu versteuern ist. Der Steuersatz für ein solches Erbe beträgt in Deutschland zwischen 7 und 50 %, wobei die Höhe des Steuersatzes abhängig ist vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erbe und Erblasser sowie der Höhe des Erbes. Einberechnet werden dabei nicht nur Gelder oder Aktien, sondern auch Sachgüter und Immobilien.

Hinzu kommen verschiedene Freibeträge, die in verschiedensten Fällen Anwendung finden. Für Ehepartner und Lebenspartner etwa gibt es einen Steuerfreibetrag in Höhe von 500.000€. Auch für Hausrat oder Immobilien, in denen die verstorbene Person bis zuletzt gewohnt hat, gelten Sonderregelungen.

Drei Steuerklassen bei Erbschaften

Bei der Versteuerung von Erbschaften gibt es drei Steuerklassen – I. II. und III. Der Grad der Verwandtschaft zwischen Erblasse und Erbe bestimmt dabei die Steuerklasse. Nahe Verwandte, Ehepartner und Kinder etwa sind automatisch in Steuerklasse I gefasst, während Steuerklasse III nur Anwendung findet, wenn kein Verwandtschaftsverhältnis vorliegt. In Steuerklasse II finden sich entfernte Verwandte.

Für jede Steuerklasse gibt gestaffelt nach der Höhe des Erbes feste Steuersätze. Der Höchstwert von 50% wird dabei allerdings nur erzielt, wenn eine nicht verwandte Person über 13.000.000€ erbt.