Geoblocking

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Unter Geoblocking versteht man üblicherweise eine Technik, die erschwert oder verhindert, dass man von einem bestimmten Standort auf eine Website zugreift. Geoblocking wird häufig von Unternehmen verwendet, um den Zugriff auf spezifische Inhalte oder Services an bestimmte Standorten einzuschränken. Dies kann beinhalten, dass man auf Websites zugreifen kann oder nicht, abhängig vom Standort. Das EU-Verbraucherrecht hat einen weiteren Begriff von Geoblocking und versteht darunter jede Form von unerlaubter Ungleichbehandlung aufgrund von Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit im privaten Geschäftsverkehr.

Geoblocking in der EU

Innerhalb der EU ist Geoblocking durch eine Unionsverordnung verboten. Dies soll die wirtschaftliche Integration und die Entstehung eines gesamteuropäischen Binnenmarktes fördern. Privatpersonen mit Wohnsitz in der EU oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes und endverbrauchende Unternehmen sollen innerhalb der EU unabhängig vom Wohnsitz gleich behandelt werden. Obwohl Geoblocking meistens im Zusammenhang mit Online-Geschäften eine Rolle spielt, ist die EU-Verordnung nicht darauf beschränkt. Allgemein gesprochen verbietet sie Diskriminierung aufgrund von Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit. Wenn beispielsweise ein Museum niedrigere Eintrittspreise von Einheimischen verlangt als von Reisenden aus dem EU-Ausland, ist das auch Geoblocking.

Unerlaubtes Geoblocking

Zu diesen Formen des unzulässigen Geoblockings kann die Beschränkung der Online-Zugänglichkeit gehören, etwa wenn ein international tätiger Versandhandel auf seine deutsche Website umleitet, obwohl man den französischen Online-Shop ausgewählt hat. Aber auch Ungleichbehandlung bei den Zahlungsmodalitäten sind nicht erlaubt, ebenso wie Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Ungleichbehandlung nach Staatsangehörigkeit vornehmen. Es ist grundsätzlich erlaubt, in unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Konditionen anzubieten. Maßgeblich sind aber die Bedingungen des Landes, in dem bestellt wurde, unabhängig vom Wohnsitz der bestellenden Person. Ist also ein Produkt oder eine Dienstleistung auf der italienischen Website günstiger als auf der österreichischen und wird über die italienische Seite bestellt, muss es zu diesem Preis nach Österreich geliefert werden.

Erlaubtes Geoblocking

Einige Formen des Geoblockings sind aber von dem EU-Recht ausgenommen. Eine davon ist etwa das Bereitstellen audiovisueller Inhalte auf Streaming-Plattformen. Auch die elektronische Kommunikation fällt darunter. Deswegen können beispielsweise niederländische Netzbetreiber deutschen Staatsangehörigen einen Mobilfunkvertrag verweigern. Weitere Ausnahmen betreffen Finanzdienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen und soziale Dienstleistungen.

Das ist wichtig

Aus Verbrauchsperspektive kann man sich daran orientieren, ob die Bedingungen, zu denen eine Ware oder Dienstleistung erhältlich ist, unabhängig vom Ort, an dem sie in Auftrag gegeben wird, zu den gleichen Bedingungen erhältlich ist. Ist sie es nicht, handelt es sich um Geoblocking.

Aus unternehmerischer Sicht ist die Art und Weise der angebotenen Dienstleistung und ihre Verfügbarkeit zu beachten. Waren müssen nicht zwingend ins Ausland geliefert werden, aber zumindest an einen Ort, an dem sie für ausländische Kundschaft erreichbar sind.