Joint Venture

238

Das Joint Venture bezeichnet ein Gemeinschaftsunternehmen, an dem mindestens zwei einzelne Unternehmen oder auch mehr beteiligt sind.

Häufig werden für solche Unternehmen zeitliche Rahmen bereits Vorfeld festgelegt. Sie sind in Bezug auf einige Merkmale sehr flexibel. Die Unternehmen beteiligen sich etwa zu verschiedenen Sätzen als Kapitalgeber und sind demnach verschieden berechtigt, von den potenziellen Gewinnen zu profitieren.

Solche Joint Ventures können innerhalb eines Landes gegründet werden oder auch als länderübergreifende Korporationen. Sie vereinen häufig die Expertise aus verschiedenen Unternehmen und damit auch Branchen oder die entsprechenden Ressourcen, über die die jeweiligen Firmen verfügen. Diese Ressourcen können beispielsweise spezielle Produktionsstätten sein, aber auch bestehende andere Korporationen, Lieferketten, Vertriebsstrukturen, Verträge und alles Erdenkliche, von dem das Gemeinschaftsunternehmen aus den jeweiligen anderen Unternehmen profitieren könnte.

Equity Joint Venture

Hierbei handelt es sich um vollständig neu gegründetes Unternehmen (Meist eine Tochtergesellschaft) mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das Unternehmen untersteht damit auch den rechtlichen Pflichten eines Unternehmens im jeweiligen Land der unternehmerischen Tätigkeit. Die Gründerunternehmen sind somit nicht (immer) in der Lage, Gewinne frei nach Verfügen zu entnehmen.

Contractual Joint Venture

Hierbei wird kein eigenständiges (neues) Unternehmen gegründet. Es handelt sich lediglich um Verträge zu einer gemeinsamen Unternehmung, die ebenso flexibel ausgestaltet werden können. Nur dass dabei eben keine neue Tochtergesellschaft oder ein anderweitig eigenständiges Unternehmen entsteht.