Genossenschaftsbank

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Genossenschaftsbanken sind kleinere Banken, die von einem bestimmten Mitgliederpool kontrolliert werden. Ihre Mitglieder erhalten nicht nur finanzielle Dienstleistungen, sondern haben auch ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen der Bank. Ihre Rechtsform ist für gewöhnlich die der eingetragenen Genossenschaft, die stark der eines wirtschaftlichen Vereins ähnelt.

Zweck einer Genossenschaftsbank

Die Geschichte der Genossenschaftsbank geht auf die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück, als die arbeitende Bevölkerung damit begann, sich zu solidarisieren und ihre Position zu stärken. Die Vorläufer der Genossenschaftsbank waren Kreditvereine, in deren Kassen die Mitglieder einzahlten, um im Bedarfsfall günstige Kredite zu erhalten.

Entsprechend ihrer Geschichte und dem Leitbild sieht die Genossenschaftsbank sich dazu verpflichtet, die Interessen der Mitglieder zu wahren und zu fördern. Sie verstehen sich dabei als in der Region verwurzelt und dazu aufgerufen, zum wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben der Gegend beizutragen. Aus diesem Grund stellen sie auch oft Fördermittel für regionale Kultur bereit. Gleichzeitig sind sie in ein überregionales Netzwerk verschiedener Genossenschaftsbanken eingebunden, durch das die eigentlich kleinen Kreditinstitute ihre Kräfte bündeln können. Dadurch können sie zum Beispiel über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus Beträge in nahezu unbegrenzter Höhe garantieren.

Rechtsform

Die Rechtsform der Genossenschaftsbank ist im Genossenschaftsgesetz geregelt. Dieses bestimmt unter anderem die Förderung der Wirtschaft oder des kulturellen Lebens der Mitglieder zum Zweck einer Genossenschaft und regelt die Haftung und die Satzung der Genossenschaft. Nur Banken, welche diese Rechtsform haben und einem gemeinnützigen Prüfungsverband angehören, dürfen sich „Volksbank“ nennen.

Die Genossenschaft gehört den Mitgliedern, die ihre Mitgliedschaft durch den Erwerb von Anteilen erhalten. Bei einer Genossenschaftsbank ist meistens ein Konto bei der Bank Voraussetzung für die Mitgliedschaft. Mitglieder haben ein Stimmrecht und Anspruch auf ihren Anteil an der Dividende.

Vorteile

Eine Genossenschaftsbank ist dazu verpflichtet, zunächst die Interessen der Mitglieder im Blick zu haben. Weil die Gewinnerzielungsabsicht diesem Zweck untergeordnet ist, bieten sie oft einige Vorteile für Privat- und Geschäftskundschaft. Insbesondere die niedrigeren Kreditkosten und die Gewinnbeteiligung gehören dazu. Auch die regionale Bindung kann ein Vorteil sein. Unternehmen, deren Tätigkeit vor allem der näheren Region zu Gute kommt, können das Fremdkapital von der örtlichen Genossenschaftsbank manchmal zu besonders günstigen Konditionen erhalten.

Nachteile

Die Nachteile einer Genossenschaft sind meistens ihr eingeschränktes Angebot. Viele von ihnen beschränken sich auf ihr Kerngeschäft und bieten nur wenige Möglichkeiten für anspruchsvollere und risiko- aber auch ertragreichere Anlagestrategien. Auch können sie Kredite nur bis zu einer gewissen Höhe vergeben, weil ihr Kapital mit dem internationaler Geschäftsbanken nicht mithalten kann. Für die Umsetzung großer Vorhaben sollten Unternehmen sich andere Partner suchen.