Lastschriftverfahren

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Beim Lastschriftverfahren kann ein Zahlungsempfänger die Zahlung eines Kunden direkt von dessen Konto abbuchen. Hierfür beauftragt der Zahlungsempfänger seine Bank, den entsprechenden Betrag vom entsprechenden Konto einzuziehen.

Das geht nur, wenn der Zahlende im Vorfeld dem Zahlungsempfänger ein entsprechendes Lastschriftmandat ausstellt. Ohne dies ist die Bank nicht berechtigt, die Transaktion vorzunehmen.

Im Unterschied zur regulären Banküberweisung ist also beim Lastschriftverfahren die Rollenverteilung invertiert: Der Empfänger übernimmt den Einzug des Geldes und der Zahlende muss sich um nichts weiter kümmern, außer zuvor das Mandat auszustellen.

Was tun, wenn falsche Abbuchungen durch Lastschriften vom Konto abgehen?

Ein solches Mandat kann jederzeit widerrufen werden. Dies bedeutet aber nur, dass zukünftige Abbuchungen nicht mehr möglich sind. Es ist jedoch auch möglich, eine konkrete Abbuchung durch eine Lastschrift zu widerrufen, etwa wenn es zu einer falschen Buchung kam.

Hierfür muss man sich als Bankkunde an die Bank wenden. Das erfordert bei einigen Banken Schriftverkehr oder das Ausfüllen eines Online Formulars. Aber auch im direkten Kundenkontakt vor Ort in der Filiale ist dies möglich.

Sollte man als Kunde einen Betrug durch falsche Abbuchungen mittels Lastschrift feststellen oder vermuten, ist es zunächst neben der Einschaltung anderer Instanzen wie der Polizei sehr ratsam, zeitnahe den Kontakt zur Bank zur suchen.

Eine Lastschrift kann im Normalfall mit einer Frist von acht Wochen widerrufen werden. Das sollte jedoch nicht unbedacht getan werden, denn wenn die Lastschrift zur Begleichung einer Schuld diente, ist man möglicherweise seiner vertraglichen Pflicht nicht nachgekommen und muss diese erneut – zuzüglich eventuellen Mehrkosten – begleichen.