Monopolkommission

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Die Monopolkommission ist eine unabhängige Beratungsinstanz, die von der deutschen Regierung eingesetzt wird, um die Einhaltung der Wettbewerbsregeln zu überwachen. Sie hat die besondere Aufgabe, auf kartellrechtliche Verstöße gegen Wettbewerbsregeln zu reagieren. Sie verfasst alle zwei Jahre ein Gutachten über den Stand des Wettbewerbs in Deutschland.

Rechtsgrundlage

Die Aufgaben und Zusammensetzung der Monopolkommission sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geregelt, das Preisabsprachen, bestimmte Unternehmenszusammenschlüsse und bestimmte andere Formen der Einschränkung des freien Wettbewerbs wirtschaftlicher Akteure verhindern soll.

Das Gesetz bestimmt die Aufgaben, die Qualifikation, die Berufung, die Arbeitsweise und die Rechte und Pflichten der Mitglieder. Die Monopolkommission muss regelmäßig alle zwei Jahre zum 30. Juni ein Gutachten über den Stand der Unternehmenskonzentration und der Anwendung des Wettbewerbsrechts. Sie kann auf Anordnung der Regierung oder aus eigener Initiative außerplanmäßige Gutachten und andere Stellungnahmen in ihrem Kompetenzbereich verfassen. Dies geschieht meistens, wenn besonders große oder wichtige Unternehmen den Aufkauf eines anderen oder eine Fusion planen.

Zusammensetzung

Die fünf Mitglieder der Monopolkommission müssen einschlägigen Sachverstand besitzen, wobei sie traditionell aus zwei Personen mit Hochschulprofessuren für Ökonomie und Rechtswissenschaften besteht und aus drei Personen mit wirtschaftspraktischer Expertise. Sie werden von der Bundesregierung vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten ernannt. Sie dürfen keinem gesetzgebenden Organ auf Bundes- oder Landesebene angehören und auch sonst keiner juristischen Person des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme von Universitäten.

Funktion

Die Monopolkommission hat eine beratende Funktion für die Regierung. Die Gutachten und Stellungnahmen sollen Orientierung bieten. Diese Funktion übt sie auch über ihre öffentliche Wirkung aus. Die Hauptgutachten, sowie die Sondergutachten zu bestimmten Wirtschaftszweigen, die kritische Infrastruktur betreffen, müssen von der Regierung öffentlich kommentiert werden. Weil die Stellungnahmen und Gutachten oft auch Berührungspunkte mit tagesaktuellem wirtschaftspolitischem Geschehen haben, ist der Einfluss der Monopolkommission nicht zu unterschätzen.