FATCA

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FATCA steht für Foreign Account Tax Compliance Act (Gesetz über die Einhaltung der Steuerpflicht bei Auslandskonten). Es ist eine gesetzliche Anforderung, die von den US-Amerikanischen natürlichen und juristischen Personen verlangt, dass sie ausländische finanzielle Vermögenswerte, Konten und Investments an die US-Steuerbehörden melden. Diese Meldepflicht gilt für alle Rechtssubjekte, die Auslandskonten oder -investitionen besitzen. Dies basiert auf dem Grundsatz, dass Einkommen aus solchen Investitionen von der US-Steuerbehörde besteuert wird. FATCA erfordert außerdem, dass Finanzinstitute weltweit, insbesondere internationale Banken, die zu verpflichteten Unternehmen gehören, bestimmte Informationen über ihre Kunden an die amerikanische Steuerbehörde weitergeben.

Pflichten ausländischer Rechtssubjekte

FATCA begründet im Rahmen internationaler Abkommen auch Pflichten für Rechtssubjekte, die selbst nicht durch Staatsangehörigkeit oder Rechtsförmigkeit US-Recht unterliegen.

Zunächst ist eine US-Staatsangehörigkeit nicht zwingend nötig, um im Rahmen von FATCA in den USA steuerpflichtig zu sein. Schon eine US-amerikanische Telefonnummer oder ein Dauerauftrag zu Gunsten eines US-amerikanischen Kontos kann ausreichen.

Ausländische Unternehmen werden durch FATCA dazu verpflichtet, Informationen über solche Steuerpflichten weiterzuleiten. Die Bestimmungen betreffen nicht nur Wertpapiere, die an der Börse gehandelt werden, sondern auch Einlagenkonten. Damit sind alle Institutionen von FATCA betroffen, die in irgendeiner Form Kapital verwalten, also Banken, Fonds, Versicherungen und mehr. Sobald der Verdacht entsteht, dass eine der ihnen anvertrauten Einlagen in den USA steuerpflichtig ist, müssen sie dem nachgehen und an die US-Behörden berichten.

Meldepflichtig sind dabei Kontobewegungen und Höchststände. Institutionen, die verpflichtet sind zu berichten, müssen bei Nichterfüllung mit einer Quellensteuer von  30% auf ihre Transaktionen in den USA rechnen.

FATCA in Deutschland

2013 verabschiedete der Bundestag das Zustimmungsgesetz zum Abkommen, mit dem FATCA in Deutschland umgesetzt werden soll. In diesem Abkommen ist unter anderem festgelegt, dass nicht jedes Finanzinstitut einen Vertrag mit den US-Behörden abschließen muss. Außerdem werden die Informationen nicht direkt an US-Behörden, sondern an die deutschen Stellen weitergeben. Darüer hin aus verzichten die USA in einigen Fällen auf die Strafsteuer.