Bewertungsreserven

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Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen sind die Differenz zwischen den festgesetzten Prämien auf dem Beitragskonto und dem Kapital auf dem Leistungskonto einer Versicherung. Mit anderen Worten, es handelt sich hierbei um den Unterschied zwischen dem Geld, das Versicherte in Form von Prämienzahlungen an die Versicherung gezahlt haben, und dem Geldwert des Leistungsanspruchs. Da die Versicherungsunternehmen möglichen Preis- und Kursrisiken ausgesetzt sind, schützt die Bewertungsreserve potentielle Verluste.

Bewertungsreserven in Lebensversicherungen entstehen, wenn die eingeräumten Gewinne und Tantiemen (Erträge aus Überschüssen und Gewinnabsicherungen) den Einstandspreis der versicherten Forderungen überschreiten. Die Bewertungsreserve kann als eine Art Reserve gegen Preisschwankungen bei Lebensversicherungstransaktionen angesehen werden. Bei einer Senkung des Zinssatzes kommt es dazu, dass alte Versicherungspolicen in der Theorie mehr wert sind als neue.

Rechtslage

Ursprünglich musste die Bewertungsreserve mit dem Ablauf der Ansparphase oder bei einem vorzeitigen Ende des Vertrages ausgezahlt werden. Dies wurde in den 2010er Jahren vom Gesetzgeber geändert. Die Lebensversicherungen konnten die Bewertungsreserven einbehalten, um in der anhaltenden Niedrigzinsphase das nötige Kapital zur Verfügung haben, damit sie für die Versicherten Anlagen tätigen konnten. Der Bundesgerichtshof bestätigte 2018 die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung. Gegenwärtig (Ende 2022) ist jedoch beim Bundesverfassungsgericht ein Antrag auf erneute Überprüfung der Rechtslage anhängig. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

Quelle

BGH-Urteil IV ZR 201/17 – juris