Nennwert

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Der Nennwert bezeichnet den rechtsverbindlich festgelegten Wert einer Währungseinheit, eines Wertpapiers oder einer Sache. Er kann vom Sachwert oder Marktwert abweichen.

Arten von Nennwert

Nennwert von Geld

Bei Geld ist der Nennwert einer Münze oder eines Geldscheins der Wert, der dar auf angegeben ist. Ein Fünf-Euro-Schein hat also einen Nennwert von fünf Euro. Vor der Einführung des Papiergeldes waren Münzen zumeist aus Edelmetallen, und der Nennwert entsprach mehr oder weniger dem Materialwert. Dennoch kam es schon damals vor, dass eine Münze mit geringerem Edelmetallgehalt neu geprägt wurde, um den Staatshaushalt zu sanieren. Heutzutage besteht zwischen Sach- und Materialwert bei Währungen kein Zusammenhang mehr.

Nennwert von Wertpapieren

Bei Wertpapieren bezeichnet der Nennwert den Wert eines Anleihe- oder Aktienkapitals, der sich normalerweise aus dem Preis pro Aktie oder Anleihe zusammensetzt. Bei der Ausgabe des Wertpapiers wird er vom Emittenten festgelegt. Der Nennwert wird auch als „Par Value“ bezeichnet. Er wird in der Regel auf der Vorderseite des Anleihe- oder Aktienzertifikats angegeben. Der Nennwert ist ein Hinweis darauf, welcher Betrag am Ende der Laufzeit an den Gläubiger zur Begleichung gezahlt wird.

Der Nennwert einer Aktie errechnet sich aus dem Grundkapital, das durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien geteilt wird. Das Grundkapital ist dabei das Eigenkapital des Unternehmens, das bei der Gründung oder später eingezahlt wurde. Er darf den Betrag von einem Euro nicht unterschreiten.

Nennwert von Sachen

Auch Sachen können einen Nennwert haben, was vor allem bei der Erfüllung bestimmter Schuldverhältnisse eine Rolle spielt. Das Recht spricht hier manchmal auch vom Nennbetrag, aber die Bedeutung ist dieselbe. Der Nennwert einer Sache wird im Allgemeinen vertraglich festgehalten und dient zur Ermittlung von Ansprüchen aus dem betreffenden Vertragsverhältnis. Vermögenswerte, die versichert sind, werden beispielsweise mit dem vertraglichen Nennwert versichert.