Vorfälligkeitsentschädigung

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Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Entschädigung, die zwischen der kreditnehmenden und kreditgebenden Seite vereinbart wird, wenn der Kredit vorzeitig, das heißt vor dem geplanten Enddatum des Vertrags, abgelöst wird. Sie ist der Schadensersatz der Bank für die entgangenen Einnahmen in Form von Zinsen. Sie wird zu den ausstehenden Restschulden addiert, um die Höhe der vollständigen Ablösesumme zu berechnen.

Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung wird von den vertraglich vereinbarten Zinsen abhängen und kann je nach Darlehensvertrag des Kreditgebers variieren. Der Bank stehen zwei Möglichkeiten zur Berechnung zur Verfügung:

  • Sie kann berechnen, welchen Gewinn sie machen könnte, wenn sie die Darlehenssumme zu den gegenwärtigen Konditionen wieder verleihen würde. Die Differenz zwischen dem Zinsgewinn zu aktuellen Bedingungen und zu den Bedingungen des abgelösten Darlehensvertrags ergibt die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung. Man nennt dies die Aktiv-Aktiv-Methode.
  • Eine andere Berechnungsmöglichkeit besteht darin, zu ermitteln, welche Rendite die Bank erzielen könnte, wenn sie die Darlehenssumme am Kapitalmarkt anlegt. Auch hier ergibt sich die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung aus der Differenz zwischen dem Gewinn aus den Zinszahlungen für das Darlehen zu den ursprünglichen Bedingungen und der Rendite aus der Kapitalanlage. Hier spricht man von der Aktiv-Passiv-Methode.

Laut geltendem EU-Recht darf die Vorfälligkeitsentschädigung nicht mehr als ein Prozent der Restschuld betragen, wenn die Restlaufzeit bei mehr als zwölf Monaten liegt. Bei einer Restlaufzeit von weniger als zwölf Monaten darf die Vorfälligkeitsentschädigung höchstens ein halbes Prozent der Restschuld betragen. Dies gilt jedoch nur bei Verbraucherkrediten. Bei Immobilienkrediten gelten andere Bedingungen.

Wegfall der Vorfälligkeitsentschädigung

Unter bestimmten Bedingungen hat die Bank trotz vorzeitiger Ablösung keinen Anspruch auf die Entschädigung für den entgangenen Zinsgewinn. Dies ist beispielsweise bei einer einvernehmlichen Vertragsauflösung der Fall, wenn die Darlehenssumme erhöht wird oder eine Umschuldung stattfindet.

Bei einem Immobilienkredit entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung dann, wenn der Bank aus der vorzeitigen Ablösung kein Schaden entsteht. Dies ist der Fall, wenn das Haus verkauft wird und mit dem Eigentum am Haus auch der Kredit auf eine andere Person übergeht. Auch bei einem Objekttausch, bei dem der Erlös aus dem Hausverkauf zur Finanzierung eines neuen Hauses genutzt wird, fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an, wenn das neue Haus mindestens denselben Wert hat wie das alte.

Nach zehn Jahren darf ein Darlehensvertrag mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten von kreditnehmender Seite gekündigt und die Restschuld abgelöst werden. Die Vorfälligkeitsentschädigung entfällt dann.