Hypothekendarlehen

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Ein Hypothekendarlehen ist eine Art von Kredit, der von einer Bank oder anderen Institution vergeben wird, die ein Haus oder eine Immobilie als Sicherheit für die Rückzahlung des Darlehens verwendet. Die Bank hält die Rechte an der Immobilie so lange, bis das Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde. Wenn das Darlehen nicht mehr bedient wird, kann sie das Grundstück vollstrecken und das Darlehen aus dem Verkaufserlös tilgen.

Rechtslage

Die rechtliche Grundlage für ein Hypothekendarlehen stellt § 1113 BGB dar. Dort meint Hypothek zunächst die Form des Grundpfandrechts, mit der die Bank berechtigt ist, das Grundstück zur Tilgung des Darlehens zu verkaufen. Weitere Vorschriften regeln die genaueren Umstände. So muss die Hypothek im Grundbuch eingetragen werden. Der Eintrag enthält die genaue Höhe des Hypothekendarlehens, den Zinssatz und den Gläubiger des Darlehens. Die Eintragung erfolgt aus Gründen der Transparenz, damit das Hypothekendarlehen im Falle eines Weiterverkaufs bekannt ist.

Verwendung

Ein Hypothekendarlehen wird für gewöhnlich im Rahmen eines Baudarlehens vergeben. Weil die Darlehensbeträge hier besonders hoch und die Laufzeiten besonders lang sind, sind auch die Zinsen sehr hoch. Das macht Baudarlehen unattraktiv. Auf der Seite der Bank besteht zusätzlich die Notwendigkeit, sich gegen Kreditausfall abzusichern. Weil die Hypothek der Bank eine zusätzliche Sicherheit bietet, kann sie den Kredit zu einem günstigeren Zinssatz vergeben, als sie es sonst täte. Dies gilt umso mehr, wenn Immobilienpreise steigen oder gleich bleiben, weil die Beleihungsgrenze dann sehr wahrscheinlich unterhalb des zu erwartenden Verkaufspreises liegt.

Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld

Von der Hypothek ist die Grundschuld noch einmal verschieden. Die Hypothek belastet das Grundstück im Hinblick auf die Forderungen, die ihrerseits aus dem Grundstück bestehen. Das ist bei einer Grundschuld nicht der Fall. Sie kann auch unabhängig davon eingetragen werden, ob es ein Darlehen gibt. Das Grundstück kann also auch später noch belastet werden, um andere Kredite abzusichern.